VwGH 11.06.1987, 86/06/0073
VwGH 11.06.1987, 86/06/0073
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Für die Verpflichtung zum Kostenersatz ist ein Verschulden erforderlich, das für die Vornahme der Amtshandlung kausal ist, sowie, dass die amtswegige angeordnete Maßnahme zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhalts erforderlich ist (Hinweis E , 0229/66, VwSlg 6939 A/1966). |
Normen | |
RS 2 | Die ordnungsgemäße Kontrolle, ob einem baubehördlichen Beseitigungsauftrag nachgekommen worden ist, kann unter Berücksichtigung des § 39 Abs 2 AVG 1950 auch von einer am Grundstück unmittelbar vorbeiführenden Straße aus in einem langsam vorbeifahrenden Kfz durchgeführt werden, wenn es sich um eine nicht geringfügige Baumaßnahme handelt. |
Normen | |
RS 3 | Die Zulässigkeit der Vorschreibung von Barauslagen bzw Kommissionsgebühren ist keineswegs an die Voraussetzung der Teilnahme des Beteiligten an der Amtshandlung geknüpft (Hinweis E , 84/05/0235). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986060073.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-62443