VwGH 25.06.1987, 86/06/0037
VwGH 25.06.1987, 86/06/0037
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | BauG Vlbg 1972 §6 Abs10; BauRallg; |
RS 1 | Die gemäß § 6 BauG sich ergebenden oder festzusetzenden Abstände gegenüber dem Nachbargrundstück begründen ein Nachbarrecht im Sinne des § 30 Abs 1 BauG. Beim § 6 Abs 10 legcit handelt es sich nicht um einen allgemeinen Immissionsschutz des Nachbarn zur Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes, sondern um eine Ausnahmeregelung für Bauwerke mit einem aus dem Ortsüblichen herausfallenden Verwendungszweck. Ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb in dem dafür gewidmeten Gebiet stellt keinen Verwendungszweck dar, der eine das örtsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt. Auf die konkrete "Ortsüblichkeit" dieser Betriebe kommt es dabei nicht an. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986060037.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
AAAAF-62434