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VwGH 25.06.1987, 86/06/0037

VwGH 25.06.1987, 86/06/0037

Rechtssatz


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Normen
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;
BauRallg;
RS 1
Die gemäß § 6 BauG sich ergebenden oder festzusetzenden Abstände gegenüber dem Nachbargrundstück begründen ein Nachbarrecht im Sinne des § 30 Abs 1 BauG. Beim § 6 Abs 10 legcit handelt es sich nicht um einen allgemeinen Immissionsschutz des Nachbarn zur Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes, sondern um eine Ausnahmeregelung für Bauwerke mit einem aus dem Ortsüblichen herausfallenden Verwendungszweck. Ein durchschnittlicher landwirtschaftlicher Betrieb in dem dafür gewidmeten Gebiet stellt keinen Verwendungszweck dar, der eine das örtsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder Gefährdung der Nachbarn erwarten lässt. Auf die konkrete "Ortsüblichkeit" dieser Betriebe kommt es dabei nicht an.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986060037.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
AAAAF-62434