VwGH 19.06.1986, 86/06/0015
VwGH 19.06.1986, 86/06/0015
Rechtssätze
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Norm | AVG §45 Abs3; |
RS 1 | Die Vorgansweise, ein entscheidendes Gutachten gleichzeitig mit dem erstinstanzlichen Bescheid zuzustellen, widerspricht dem Grundsatz des Parteiengehörs. Dieser Verfahrensmangel kann allerdings durch die Möglichkeit, in der Berufung die Bedenken gegen das Gutachten vorzutragen, geheilt werden. |
Normen | |
RS 2 | Sind die in einem Heizhaus vorgesehenen Anlagen nach den eingeholten schlüssigen Gutachten des Sachverständigen für die Nachbarn unbedenklich, kann durch zusätzliche Auflagen ein Nachbarrecht nicht verletzt werden. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1986060015.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-62429