Suchen Hilfe
VwGH 19.06.1986, 86/06/0015

VwGH 19.06.1986, 86/06/0015

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AVG §45 Abs3;
RS 1
Die Vorgansweise, ein entscheidendes Gutachten gleichzeitig mit dem erstinstanzlichen Bescheid zuzustellen, widerspricht dem Grundsatz des Parteiengehörs. Dieser Verfahrensmangel kann allerdings durch die Möglichkeit, in der Berufung die Bedenken gegen das Gutachten vorzutragen, geheilt werden.
Normen
AVG §52;
BauO Stmk 1968 §57 Abs1 litb;
BauO Stmk 1968 §62;
RS 2
Sind die in einem Heizhaus vorgesehenen Anlagen nach den eingeholten schlüssigen Gutachten des Sachverständigen für die Nachbarn unbedenklich, kann durch zusätzliche Auflagen ein Nachbarrecht nicht verletzt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986060015.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-62429