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VwGH 14.04.1987, 86/05/0095

VwGH 14.04.1987, 86/05/0095

Rechtssätze


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Normen
BauO OÖ 1976 §60 Abs1 idF 1983/082;
BauRallg;
RS 1
Aus der Formulierung des § 60 Abs 1 der OÖ BauO: "Hat sich der Zustand einer baulichen Anlage so verschlechtert", ist abzuleiten, dass unter einem Baugebrechen die Verschlechterung eines ursprünglich guten, gesetzesmäßigen und konsensgemäßen Zustandes zu verstehen ist, durch den die in der genannten Gesetzesstelle näher umschriebenen öffentlichen Interessen in Mitleidenschaft gezogen werden.
Normen
BauO OÖ 1976 §60 idF 1983/082;
BauO OÖ 1976 §61 idF 1983/082;
BauRallg;
RS 2
Ausführungen über das Vorliegen eines Baugebrechens an einer baulichen Anlage und die Konsenslosigkeit (Konsenslosigkeit im engeren Sinn und Konsenswidrigkeit) einer baulichen Anlage.
Normen
BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;
RS 3
Erteilt die Behörde in Verkennung der Rechtslage anstatt eines Abbruchauftrages wegen Konsenswidrigkeit des Gebäudes einen Instandsetzungsauftrag, so werden dadurch Rechte des Verpflichteten nicht verletzt, weil die Instandsetzung der mildere Eingriff ist.
Normen
BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082;
BauO OÖ 1976 §60 Abs4;
BauRallg;
RS 4
Ob eine Maßnahme, welche in Erfüllung eines entsprechenden baupolizeilichen Auftrages nur als Sicherungsmaßnahme ausgeführt wurde, auch Gegenstand eines Instandsetzungsauftrages sein könnte, kann dahingestellt bleiben, wenn es der Verpflichtete unterlässt, selbst eine solche Variante der Baubehörde im Sinne des § 60 Abs 4 der OÖ BauO vorzuschlagen.
Normen
BauO OÖ 1976 §41 Abs1;
BauO OÖ 1976 §60 Abs2 idF 1983/082;
BauRallg;
RS 5
Die Erteilung eines Instandsetzungsauftrages befreit den Verpflichteten nicht von der Einholung einer Baubewilligung für bewilligungspflichtige Instandsetzungsarbeiten.
Normen
BauO OÖ 1976 §41 Abs1 lita;
BauRallg;
RS 6
An der Bewilligungspflicht für Änderungen einer Dachkonstruktion besteht im Hinblick auf den Einfluss einer solchen Änderung auf die Festigkeit tragender Bauteile kein Zweifel.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 12446 A/1987
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1986050095.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-62401