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VwGH 13.05.1986, 86/05/0065

VwGH 13.05.1986, 86/05/0065

Rechtssätze


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Normen
BauO Wr §60 Abs1 lita idF 1976/018;
BauRallg impl;
RS 1
Ausführungen zur Qualifikation einer Holzhütte im Ausmaß von zirka 2,80 m x 1,70 m und einer Höhe von zirka 2,50 m als Gebäude iSd § 60 Abs 1 lit a der BauO für Wien. (Hinweis auf die zur Ktn. BauO ergangenen E , 0610/76 und , 2695/78)
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/05/0105 E RS 1
Norm
VStG §6;
RS 2
Ein Notstand ist dann nicht gegeben, wenn damit nur eine wirtschaftliche Not oder die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung abgewendet werden soll (Hinweis E , 619/64, VwSlg 6504 A/1964).
Norm
VStG §6;
RS 3
Ein länger dauerndes baubehördliches Verfahren rechtfertigt nicht ein gesetzwidriges Vorgehen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050065.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62397