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VwGH 29.04.1986, 86/05/0006

VwGH 29.04.1986, 86/05/0006

Rechtssatz


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Normen
VVG §2 Abs1;
VVG §4 Abs2;
RS 1
Mit einem Berufungsvorbringen, vom Verpflichteten sei ein höherer Kostenvorschuss verlangt worden, als dies erforderlich wäre, hat sich die Berufungsbehörde auseinander zusetzen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/05/0046 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986050006.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
HAAAF-62381