VwGH 01.07.1987, 86/03/0162
VwGH 01.07.1987, 86/03/0162
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Unterlässt es der Beschuldigte darzulegen, welche Bedenken konkret gegen die Aufstellung des Radargerätes bestehen und äußert er auch hinsichtlich des Vorhandenseins von reflektierenden Gegenständen lediglich eine Vermutung, so handelt es sich bei seinem Antrag auf Anfertigung einer maßstabgetreuen Skizze nicht um einen Beweisantrag, der auf Feststellung bestimmter Tatsachen, deren Vorliegen vom Beschuldigten behauptet worden wäre, gerichtet ist, sondern um einen bloßen Erkundungsbeweis, dem zu entsprechen die Behörde nicht verpflichtet war (Hinweis E , 82/03/0299 und E , 85/02/0093). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1986030162.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-62346