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VwGH 03.07.1986, 86/02/0072

VwGH 03.07.1986, 86/02/0072

Rechtssätze


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Normen
AVG §13 Abs3;
AVG §58 Abs1;
AVG §61 Abs1;
AVG §61 Abs5;
AVG §63 Abs3;
RS 1
Ausführungen, wonach ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag kein subjektives Recht der Partei schafft, ihr an sich unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf die erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis E , 85/02/0125).
Normen
AVG §62 Abs1;
AVG §63 Abs3;
RS 2
Der Mangel der Begründung zu einem schriftlichen Berufungsantrag ist nicht verbesserbar, er führt zur Zurückweisung der Berufung.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3145/80 E RS 2

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1986020072.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62319