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VwGH 28.02.1986, 85/18/0357

VwGH 28.02.1986, 85/18/0357

Rechtssätze


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Norm
RS 1
Die Behörde hat die Pflicht, die im Sinne des § 17 Abs 3 vierter Satz ZustellG relevanten Umstände von Amtswegen zu prüfen (Hinweis E , 84/05/0175).
Norm
RS 2
Mit der bloßen Behauptung eines Auslandsaufenthaltes (ohne nähere Angaben mit Anbot von Beweisen hiefür) kann das Vorliegen einer unwirksamen Zustellung durch Hinterlegung nicht dargetan werden (Hinweis E , 83/02/0197).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/03/0051 E RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985180357.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-62292