VwGH 04.07.1986, 85/18/0349
VwGH 04.07.1986, 85/18/0349
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Weder die bloße Kenntnisnahme eines Straferkenntnisses noch die private Anfertigung einer Fotokopie davon bewirkt, dass das Schriftstück dem Zustellungsbevollmächtigten im Sinne des § 9 Abs 1 ZustellG tatsächlich zugekommen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985180349.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-62291