Suchen Hilfe
VwGH 31.01.1986, 85/17/0110

VwGH 31.01.1986, 85/17/0110

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §80 Abs1 impl;
BAO §9 Abs1 impl;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7;
RS 1
Obliegt die Vertretung des Vereins nach außen nach den Vereinsstatuten (nur) im Falle der Verhinderung des Obmannes einem anderen Funktionär ("Sekretär"), so kann der Obmann eine aus § 7 Abs 1 LAO Wr und § 54 Abs 1 LAO Wr (§ 9 Abs 1 BAO, § 80 Abs 1 BAO) erfließende Haftung nicht durch den Hinweis auf eine generelle Delegierung seiner Agenden an den Sekretär von sich abwälzen.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1980/05/08 2085/79 2
Normen
BAO §80 Abs1;
BAO §9;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7;
RS 2
Ausführungen zur Frage der in Statuten gedeckten Delegierung an Geschäftsführer durch (zumindest) schlüssiges Verhalten der Vereinsorgane und zur Anwendbarkeit der "Agendenaufteilungsjudikatur" (Hinweis E , 2579/80, E , 81/14/0083).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985170110.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62251