VwGH 18.04.1986, 85/17/0041
VwGH 18.04.1986, 85/17/0041
Rechtssatz
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Norm | WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3; |
RS 1 | Da gem § 11 Abs 3 WVG die Angaben eines eine Fehlergrenze von 5 v. H. auf oder ab nicht überschreitenden Wasserzählers verbindlich sind, steht einer Partei gegen die amtliche Feststellung, die Toleranzgrenze sei nicht überschritten, nur der Beweis gegen die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit des Messgerätes im Zeitpunkt seiner Überprüfung offen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985170041.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-62229