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VwGH 18.04.1986, 85/17/0041

VwGH 18.04.1986, 85/17/0041

Rechtssatz


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Norm
WasserversorgungsG Wr 1960 §11 Abs3;
RS 1
Da gem § 11 Abs 3 WVG die Angaben eines eine Fehlergrenze von 5 v. H. auf oder ab nicht überschreitenden Wasserzählers verbindlich sind, steht einer Partei gegen die amtliche Feststellung, die Toleranzgrenze sei nicht überschritten, nur der Beweis gegen die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit des Messgerätes im Zeitpunkt seiner Überprüfung offen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985170041.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-62229