VwGH 13.03.1986, 85/16/0128
VwGH 13.03.1986, 85/16/0128
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Die Einfuhrumsatzsteuer wird schon durch die nicht ordnungsgemäße Besteuerung der Einfuhr verkürzt. Es kommt nicht darauf an, ob der Importeuer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Solcherart ist das Tatbild der Verkürzung von Eingangsabgaben auch dann erfüllt, wenn die Einfuhrumsatzsteuer dem Abgabengläubiger nur vorübergehend ("auf Zeit") nicht zufließt (Hinweis E , 71/80). |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 83/16/0069 E VwSlg 5803 F/1983 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985160128.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
MAAAF-62216