VwGH 12.11.1987, 85/16/0113
VwGH 12.11.1987, 85/16/0113
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Wird einer Mutter und ihren beiden mj Söhnen, deren Vormund sie ist, durch Bescheid des FA eine Abgabenschuld vorgeschrieben und ist der Bescheid nur an die Mutter adressiert, so kann der Bescheid nur von der Mutter, nicht aber von ihren Söhnen mit Berufung bekämpft werden (Hinweis E , 1237/70). Wird über eine derartige von den Söhnen erhobene Berufung von der FLD meritorisch entschieden, so ist der Berufungsbescheid vom BMF aufzuheben. |
Norm | |
RS 2 | |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 0156/73 E VwSlg 4503 F/1973 RS 1 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1985160113.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-62214