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VwGH 12.11.1987, 85/16/0113

VwGH 12.11.1987, 85/16/0113

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Wird einer Mutter und ihren beiden mj Söhnen, deren Vormund sie ist, durch Bescheid des FA eine Abgabenschuld vorgeschrieben und ist der Bescheid nur an die Mutter adressiert, so kann der Bescheid nur von der Mutter, nicht aber von ihren Söhnen mit Berufung bekämpft werden (Hinweis E , 1237/70). Wird über eine derartige von den Söhnen erhobene Berufung von der FLD meritorisch entschieden, so ist der Berufungsbescheid vom BMF aufzuheben.
Norm
RS 2
Es schadet nicht, wenn die Oberbehörde ihren Aufhebungsbescheid auf einen unrichtigen Aufhebungstatbestand des § 299 BAO stütz. Maßgebend ist nur, daß die Bescheidaufhebung überhaupt zulässig ist (Hinweis E , 690/62 und E , 1712/62).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0156/73 E VwSlg 4503 F/1973 RS 1

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985160113.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
SAAAF-62214