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VwGH 09.06.1986, 85/15/0354

VwGH 09.06.1986, 85/15/0354

Rechtssatz


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Normen
GebG 1957 §33 TP1 Abs1;
GebG 1957 §33 TP1 Abs3;
RS 1
Bei Mehrfachadoptionen, gleichgültig ob diese gleichzeitig oder in zeitlicher Aufeinanderfolge geschehen, ist immer von einer die volle Gebühr (1 vH vom Wert des Vermögens) und nur für die Folgeadoptionen je die ermäßigte Gebühr (1/3 vH des Wertes des Vermögens) zu entrichten.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150354.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
CAAAF-62173