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VwGH 16.03.1987, 85/15/0329

VwGH 16.03.1987, 85/15/0329

Rechtssätze


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Norm
RS 1
In der Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen an den Vorbehaltseigentümer - hier an eine Bank, der das Vorbehaltseigentum vom Lieferer der Gegenstände zur Sicherung des von dieser an den Abnehmer der Gegenstände gewährten Kredites abgetreten worden war - kann eine Lieferung

iSd § 3 UStG 1972 nicht erblickt werden.
Normen
RS 2
Die Anwendung des § 11 Abs 12 UStG 1972 und des § 11 Abs 14 UStG 1972 setzt eine Übereinstimmung der in der Rechnung bekundeten Fakten mit dem tatsächlichen Geschehen nicht notwendig voraus (Hinweis E , 82/15/0026).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6202 F/1987
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985150329.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-62166