VwGH 16.03.1987, 85/15/0329
VwGH 16.03.1987, 85/15/0329
Rechtssätze
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Norm | |
RS 1 | In der Herausgabe von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen an den Vorbehaltseigentümer - hier an eine Bank, der das Vorbehaltseigentum vom Lieferer der Gegenstände zur Sicherung des von dieser an den Abnehmer der Gegenstände gewährten Kredites abgetreten worden war - kann eine Lieferung iSd § 3 UStG 1972 nicht erblickt werden. |
Normen | |
RS 2 | Die Anwendung des § 11 Abs 12 UStG 1972 und des § 11 Abs 14 UStG 1972 setzt eine Übereinstimmung der in der Rechnung bekundeten Fakten mit dem tatsächlichen Geschehen nicht notwendig voraus (Hinweis E , 82/15/0026). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6202 F/1987 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1985150329.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-62166