VwGH 18.11.1985, 85/15/0286
VwGH 18.11.1985, 85/15/0286
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Wird einem berechtigten behördlichen Auftrag zur Mängelbehebung überhaupt nicht, nicht rechtzeitig oder zwar innerhalb der gesetzten Frist, aber - gemessen an dem sich an den Vorschriften des § 250 Abs 1 BAO orientierten Mängelbehebungsauftrag - unzureichend entsprochen (Hinweis E , 1410/68, E , 595/78) ist die Behörde verpflichtet, einen Bescheid zu erlassen, mit dem die Zurücknahme der Berufung festgestellt wird. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985150286.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
IAAAF-62158