Suchen Hilfe
VwGH 01.12.1986, 85/15/0207

VwGH 01.12.1986, 85/15/0207

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
BAO §12 idF 1980/151;
HGB §161;
RS 1
Für die Heranziehung eines (alleinigen) Komplementärs einer KG zu einer Geldleistung auch nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts kommt es nicht auf nur im Innenverhältnis der Gesellschaft wirksame Handlungsbeschränkung an, sondern es trifft den Komplementär die unmittelbare, pimäre,

unbeschränkte, unbeschränkbare, persönliche und solidarische Haftung. Daher ist auch die Heranziehung des Komplementärs als gemäß § 12 BAO Haftungspflichtiger nicht deswegen ausgeschlossen, weil sein Einfluß auf die Betriebsführung der KG infolge seiner dominanten Mutter geringer war, als dies

seinem rechtlichen Status entspricht und er de facto nur als gewerblicher Geschäftsführer tätig war.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150207.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-62140