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VwGH 23.09.1985, 85/15/0171

VwGH 23.09.1985, 85/15/0171

Rechtssatz


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Normen
BewG 1955 §19;
ErbStG §19 Abs2;
RS 1
Wenn der Erwerb einer Liegenschaft nachträglich von einem Dritten im Rahmen eines Schenkungsvertrages finanziert wird, so ist nicht der Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer heranzuziehen, sondern die Höhe des zugewendeten Geldbetrages.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150171.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
IAAAF-62132