VwGH 03.11.1986, 85/15/0144
VwGH 03.11.1986, 85/15/0144
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Aus den Vorschriften über die Beitragspflicht zur Sozialversicherung ist kein zwingender Schluß auf die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit nach abgabenrechtlichen Vorschriften zulässig (Hinweis E , 60/52, VwSlg 750 F/1953). |
Normen | KHSchOrgG §9 Abs1 Z5; UStG 1972 §2; |
RS 2 | Ob die Tätigkeit eines Gastprofessors (hier: an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Wien) im Hinblick auf das Tatbestandsmerkmal der Selbständigkeit als Unternehmer iSd § 2 UStG 1972 ausgeübt wird oder nicht, bestimmt sich nicht allein nach der Vorschrift des § 9 Abs 1 Z 5 KHSchOrgG (wonach durch eine solche Tätigkeit kein Dienstverhältnis begründet wird), sondern ist davon abhängig, ob nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse die Merkmale für die Selbständigkeit oder Unselbständigkeit überwiegen (Hinweis auf Kranich-Siegl-Waba, Kommentar zur MwSt II, Anm 177 zu § 2). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985150144.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
NAAAF-62126