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VwGH 23.09.1985, 85/15/0100

VwGH 23.09.1985, 85/15/0100

Rechtssätze


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Norm
UStG 1972 §10 Abs2 Z22;
RS 1
Ausführungen zur Frage, ob die von einem privaten Unternehmen besorgte Verbringung von Bauschutt und Gerümpel zu dafür vorgesehen Deponien dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2416/77 E RS 1
Norm
UStG 1972 §10 Abs2 Z22;
RS 2
Auch der Betrieb einer Straßenkehrmaschine ist, wenn mit ihr gleichzeitig der Straßenkehricht aufgenommen und zur Mülldeponie verbracht wird, der Müllbeseitigung zuzuzählen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6028 F/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985150100.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-62115