VwGH 23.09.1985, 85/15/0100
VwGH 23.09.1985, 85/15/0100
Rechtssätze
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Norm | UStG 1972 §10 Abs2 Z22; |
RS 1 | Ausführungen zur Frage, ob die von einem privaten Unternehmen besorgte Verbringung von Bauschutt und Gerümpel zu dafür vorgesehen Deponien dem ermäßigten Steuersatz unterliegt. |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 2416/77 E RS 1 |
Norm | UStG 1972 §10 Abs2 Z22; |
RS 2 | Auch der Betrieb einer Straßenkehrmaschine ist, wenn mit ihr gleichzeitig der Straßenkehricht aufgenommen und zur Mülldeponie verbracht wird, der Müllbeseitigung zuzuzählen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6028 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985150100.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-62115