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VwGH 14.04.1986, 85/15/0079

VwGH 14.04.1986, 85/15/0079

Rechtssätze


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Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;
RS 1
Nicht jede Abdeckung eines einmal entstandenen Verlustes genießt die Begünstigung des ermäßigten Steuersatzes sondern nur solche, die einerseits zur Deckung der Überschuldung einer inländischen Kapitalgesellschaft erfolgen und andererseits zur Deckung einer solchen Überschuldung erforderlich sind.
Norm
KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita;
RS 2
Die Erforderlichkeit der Gesellschafterleistung zur Abdeckung eines einmal entstandenen Verlustes kann nur auf jenen Zeitpunkt bezogen sein, in dem die Leistung existent dh erbracht wird. Eine steuerbegünstigte Abdeckung eines Verlustes kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, als jenem zu dem der Verlust mühelos aus den Erträgen gedeckt hätte werden können.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 6107 F/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985150079.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
WAAAF-62110