VwGH 14.04.1986, 85/15/0079
VwGH 14.04.1986, 85/15/0079
Rechtssätze
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Norm | KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita; |
RS 1 | Nicht jede Abdeckung eines einmal entstandenen Verlustes genießt die Begünstigung des ermäßigten Steuersatzes sondern nur solche, die einerseits zur Deckung der Überschuldung einer inländischen Kapitalgesellschaft erfolgen und andererseits zur Deckung einer solchen Überschuldung erforderlich sind. |
Norm | KVG 1934 §9 Abs2 Z1 lita; |
RS 2 | Die Erforderlichkeit der Gesellschafterleistung zur Abdeckung eines einmal entstandenen Verlustes kann nur auf jenen Zeitpunkt bezogen sein, in dem die Leistung existent dh erbracht wird. Eine steuerbegünstigte Abdeckung eines Verlustes kann nicht zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, als jenem zu dem der Verlust mühelos aus den Erträgen gedeckt hätte werden können. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6107 F/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985150079.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
WAAAF-62110