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VwGH 14.01.1986, 85/14/0166

VwGH 14.01.1986, 85/14/0166

Rechtssatz


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Normen
BAO §19 Abs1;
StruktVG 1969 §6 Abs3;
VwGG §34 Abs1;
RS 1
Nach eingetretener Gesamtrechtsnachfolge gem § 6 Abs 3 StruktVG sind Abgabenbescheide an das Nachfolgeunternehmen zu richten, auch wenn sie den Rechtsvorgänger (Kapitalgesellschaft) betreffen. Ein an den Rechtsvorgänger gerichteter Abgabenbescheid geht ins Leere (Hinweis B , 2009/78).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985140166.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
UAAAF-62099