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VwGH 31.03.1987, 85/14/0140

VwGH 31.03.1987, 85/14/0140

Rechtssatz


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Norm
EStG 1972 §34;
RS 1
Eine Minderung des Unterhaltsanspruches zufolge eigenen Vermögens des Berechtigten gem § 143 Abs 3 ABGB kann auch zum Tragen kommen, wenn dem Unterhaltsberechtigten zwar nicht die Veräußerung, sondern nur die Belastung eigenen vorhandenen Vermögens zumutbar erscheint. Die Belastung von Vermögen (hier: das vom Unterhaltsberechtigten bewohnte Einfamilienhaus) kann aber nur insoweit als zumutbar angesehen werden, als der Eigentümer voraussichtlich in der Lage ist, die aufgenommenen Mittel wiederum in angemessener Zeit wieder zutilgen (Hinweis E , 1281/77, VwSlg 5226 F/1978).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140140.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-62081