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VwGH 19.05.1987, 85/14/0118

VwGH 19.05.1987, 85/14/0118

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Die Gewährung der Personalverpflegung für die im Betrieb (Gastwirtschaft) des Ehegatten angestellte Ehegattin führt zu Betriebsausgaben und damit auch zum Vorsteuerabzug. Die Naturalverpflegung stellt keinen Unterhalt im Sinne des § 94 ABGB dar, sondern einen Ausfluß aus dem Dienstverhältnis. Allerdings muß eine derartige Vereinbarung einem Fremdvergleich standhalten (Im gegenständlichen Fall erhielten auch alle anderen Dienstnehmer Verpflegung) (Hinweis auf E , 1421/79 wurde Gegenteiliges nicht explizit ausgesagt).
Norm
VwGG §13 Abs1 Z1;
RS 2
Ist in einem von der belangten Behörde zitierten Erkenntnis die entscheidungswesentliche Rechtsfrage jedenfalls nicht explizit anders als im vorliegenden Beschwerdefall gelöst worden, liegen die Voraussetzungen für eine Verstärkung des erkennenden Senates nicht vor (Hinweis E , 85/10/0158 RS3).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140118.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
JAAAF-62068