VwGH 12.11.1985, 85/14/0114
VwGH 12.11.1985, 85/14/0114
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ausführungen zur Frage, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt (Zubau zum Wohnhaus eines Arztes, das teilweise als Ordination dient: Sauna, Brauseraum, Ruheraum, Gymnastikraum, Kellerstüberl, Umkleideraum). |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zur Frage von Finanzierungskosten für Zubau zum Wohnhaus - Aufteilung auf betrieblichen und privaten Bereich (Hinweis auf E , 85/14/0004). |
Normen | |
RS 3 | Ob Sauna und Gymnastikgeräte mit der beruflichen Tätigkeit eines Arztes im Zusammenhang stehen können oder nicht, ist für die Lösung der Frage der überwiegenden betrieblichen Nutzung unwesentlich, da es allein auf den Nachweis des Umfanges tatsächlicher betrieblicher Nutzung ankommt. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985140114.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
VAAAF-62064