Suchen Hilfe
VwGH 12.11.1985, 85/14/0114

VwGH 12.11.1985, 85/14/0114

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs2 Satz1;
RS 1
Ausführungen zur Frage, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt (Zubau zum Wohnhaus eines Arztes, das teilweise als Ordination dient: Sauna, Brauseraum, Ruheraum, Gymnastikraum, Kellerstüberl, Umkleideraum).
Normen
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs2 Satz1;
RS 2
Ausführungen zur Frage von Finanzierungskosten für Zubau zum Wohnhaus - Aufteilung auf betrieblichen und privaten Bereich (Hinweis auf E , 85/14/0004).
Normen
EStG 1972 §20 Abs1 Z2;
EStG 1972 §4 Abs1;
UStG 1972 §12 Abs2 Satz1;
RS 3
Ob Sauna und Gymnastikgeräte mit der beruflichen Tätigkeit eines Arztes im Zusammenhang stehen können oder nicht, ist für die Lösung der Frage der überwiegenden betrieblichen Nutzung unwesentlich, da es allein auf den Nachweis des Umfanges tatsächlicher betrieblicher Nutzung ankommt.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140114.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
VAAAF-62064