VwGH 08.10.1985, 85/14/0091
VwGH 08.10.1985, 85/14/0091
Rechtssätze
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RS 2 | Die Verflechtung der Interessen der an den für die steuerliche Beurteilung maßgeblichen Vorgängen beteiligten Personen (sale and lease back - Vertrag zwischen AG und KG, wobei die Kommanditisten, denen die der KG auf Grund von Investitionsfreibetrag und AfA entstehenden Verluste zuzurechnen wären, die jeweils allein vertretungsbefugten Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementärin, aber auch die Mehrheitsaktionäre sowie Vorstandsvorsitzende bzw Aufsichtsratsvorsitzende der AG sind) hat für das Steuerrecht zur Folge, daß die in der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen zur Anwendung zu kommen haben (Hinweis E , 84/14/0174, E , 85/14/0079). |
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RS 3 | Ein sale and lease back - Vertrag über maschinelle Anlagen (im Wert von rd S 70 Mio und zu jährlichen Mietzinsen von S 9 Mio), der mündlich mit einem Inhalt abgeschlossen wird, wonach von einem Kaufpreis oder seiner Ermittlung überhaupt keine Rede ist, die Festlegung der Leasingraten jedoch der Ausmittlung durch Wirtschaftstreuhänder "nach allgemein gültigen und maßgeblichen Grundsätzen für Leasingverträge" auf Grund eines einzuholenden Schätzungsgutachtens vorbehalten wird, ohne daß von irgendwelchen anderen Vertragsbedingungen die Rede ist, hält einem Fremdvergleich nicht stand, läßt einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt vermissen und kommt nicht ausreichend nach außen zum Ausdruck, wenn er nur zwischen den Vertretern der Beteiligten und ihren Beratern besprochen und später in nicht einmal unterfertigten Aktenvermerken festgehalten wird. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6039 F/1985; |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985140091.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-62052