VwGH 10.12.1985, 85/14/0082
VwGH 10.12.1985, 85/14/0082
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Der Betrag, der iS des § 16 Abs 1 Z 8 lit b EStG 1972 für die Anschaffung im Zeitpunkt des unentgeltlichen Erwerbes hätte aufgewendet werden müssen, ist entsprechend der nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Erwerbes voraussehbaren möglichen Nutzungsdauer des Gebäudes aufzuteilen. |
Normen | |
RS 2 | |
Normen | |
RS 3 | Zwar kann die wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes unter der technischen Nutzungsdauer liegen. Mit der Behauptung steigenden Erhaltungsaufwandes bei alten Gebäuden ist aber eine solche kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer noch nicht dargetan; denn bei Wohngebäuden, vor allem solchen in guter Lage, ist allein schon nicht auszuschließen, daß der Mieter den Aufwand über einen (erhöhten) Mietzins honoriert. |
Norm | |
RS 4 | Ein mit der Liegenschaftsbewertung betrauter Amtssachverständiger ist auch für eine Bauwertermittlung kompetent. In erster Linie entscheidet die Schlüssigkeit des Gutachtens. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985140082.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
HAAAF-62047