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VwGH 28.04.1987, 85/14/0066

VwGH 28.04.1987, 85/14/0066

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Wertsicherungsbeträge, die bei rentenweiser oder ratenweiser Abstattung des Kaufpreises eines Wirtschaftsgutes anfallen, sind nicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren, haben sie doch - gleich Zinsen - nicht in der Anschaffung des Wirtschaftsgutes ihre unmittelbare Ursache, sondern in der Art seiner Finanzierung (Hinweis auf E , 83/14/0089).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985140066.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-62040