VwGH 28.04.1987, 85/14/0066
VwGH 28.04.1987, 85/14/0066
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Wertsicherungsbeträge, die bei rentenweiser oder ratenweiser Abstattung des Kaufpreises eines Wirtschaftsgutes anfallen, sind nicht als nachträgliche Anschaffungskosten zu aktivieren, haben sie doch - gleich Zinsen - nicht in der Anschaffung des Wirtschaftsgutes ihre unmittelbare Ursache, sondern in der Art seiner Finanzierung (Hinweis auf E , 83/14/0089). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1985140066.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-62040