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VwGH 26.09.1985, 85/14/0057

VwGH 26.09.1985, 85/14/0057

Rechtssätze


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Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §1 Abs1;
UrhG §2 Z1;
RS 1
Einkünfte aus der Gestaltung und Präsentation der wöchentlichen Live-Hörfunksendungen des Landesstudios Tirol "Mit Musik ins Wochenende" und "Nach Hause mit Musik" sind solche aus journalistischer Tätigkeit und damit aus selbständiger Arbeit gem

§ 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972. Es handelt sich dabei - im Hinblick auf die Sprachwerkeigenschaft iS des UrhG - auch um Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten gem § 38 Abs 4 EStG 1972.
Normen
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §37 Abs1;
EStG 1972 §38 Abs4;
UrhG §1 Abs1;
UrhG §2 Z1;
VwRallg;
RS 2
Als Journalist ist jedenfalls derjenige anzusehen, der, sei es für ein Zeitungsunternehmen, sei es für ein Rundfunkunternehmen, aktuelle Informationen des Tagesgeschehens sammelt und entsprechend verarbeitet, indem er sie in eine zur Weiterverbreitung geeignete Form bringt. Die journalistische Tätigkeit ist dabei nicht an die Schriftform gebunden. Die Berichte können auch mündlich erstattet werden. Dabei ist der Begriff des aktuellen Tagesgeschehens lediglich iS eines Aktualitätsbezuges des Inhaltes der Berichterstattung zu verstehen und darf nicht zu eng ausgelegt werden.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140057.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-62037