VwGH 29.10.1985, 85/14/0047
VwGH 29.10.1985, 85/14/0047
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Bei einer bestrittenen Zustellung ohne Zustellnachweis hat die Verwaltungsbehörde die Tatsache der Zustellung nachzuweisen. |
Norm | EStG 1972 §33 Abs5 idF 1984/620; |
RS 2 | Der Arbeitnehmerabsetzbetrag steht nicht zu, wenn nach der Gesetzeslage ein Steuerabzug vom Arbeitslohn keinesfalls in Betracht kommt. Die Zielsetzung dieser Tarifbestimmung ist es nämlich, Nachteile für den Arbeitnehmer aus der besonderen Erhebungsform durch Steuerabzug vom Arbeitslohn auszugleichen. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985140047.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
GAAAF-62030