Suchen Hilfe
VwGH 29.10.1985, 85/14/0047

VwGH 29.10.1985, 85/14/0047

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
ZustG §1 Abs3;
ZustG §26 Abs2;
RS 1
Bei einer bestrittenen Zustellung ohne Zustellnachweis hat die Verwaltungsbehörde die Tatsache der Zustellung nachzuweisen.
Norm
EStG 1972 §33 Abs5 idF 1984/620;
RS 2
Der Arbeitnehmerabsetzbetrag steht nicht zu, wenn nach der Gesetzeslage ein Steuerabzug vom Arbeitslohn keinesfalls in Betracht kommt. Die Zielsetzung dieser Tarifbestimmung ist es nämlich, Nachteile für den Arbeitnehmer aus der besonderen Erhebungsform durch Steuerabzug vom Arbeitslohn auszugleichen.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985140047.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-62030