VwGH 04.06.1985, 85/14/0016
VwGH 04.06.1985, 85/14/0016
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | EStG 1972 §15; |
RS 1 | Die unentgeltliche Überlassung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges zur privaten Nutzung bewirkt einen geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers aus dem Dienstverhältnis (Hinweis E , 82/13/0041). |
Normen | EStG 1972 §15; FamLAG 1967 §41 Abs3; |
RS 2 | Ein geldwerter Vorteil aus dem Dienstverhältnis liegt auch dann vor, wenn der Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug gegen den Willen des Arbeitgebers privat benützt. Es handelt sich dabei aber um KEINEN VOM ARBEITGEBER gewährten, lohnsteuer- und dienstgeberbeitragspflichtigen Vorteil, sondern vielmehr um einen vom Arbeitnehmer gegen den Willen des Arbeitgebers in Anspruch genommenen Vorteil aus dem Dienstverhältnis, der bei diesem im Veranlagungsweg zu erfassen ist. |
Norm | EStG 1972 §15; |
RS 3 | Von einer gegen den Willen des Arbeitgebers erfolgenden Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges durch den Arbeitnehmer kann nur gesprochen werden, wenn der Arbeitgeber ein ernstgemeintes (wirksames) Verbot der Privatnutzung ausgesprochen hat. Ob ein wirksames Verbot besteht oder nicht, entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles und nicht schon aufgrund bestehender oder fehlender Fahrtenbuchführung. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 6009 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985140016.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-62013