VwGH 19.05.1987, 85/14/0009
VwGH 19.05.1987, 85/14/0009
Rechtssätze
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm | |
RS 1 | Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist nur dann zulässig, wenn ein im Spruch anderslautender Bescheid zu ergehen hätte. |
Norm | |
RS 2 | Der Ersatz der im Haftungsweg nachgeforderten Lohnsteuer durch eine KG an die Komplementär-GmbH führt nicht zur Anrechnung derselben auf die Einkommensteuer des Geschäftsführers. Bei einer derartigen Vorgangsweise wird nämlich die Lohnsteuer nicht vom Geschäftsführer als Arbeitnehmer (persönlich) getragen, sondern geht nur zu Lasten seines Gewinnanteiles und erfüllt somit nicht das Erfordernis einer (aus der Sicht des zu veranlagenden Arbeitnehmers) einkommensneutralen Steuerersatzleistung (vgl § 20 Abs 1 Z 5 EStG 1972). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1985140009.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
OAAAF-62010