VwGH 17.05.1989, 85/13/0201
VwGH 17.05.1989, 85/13/0201
Rechtssätze
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Norm | BAO §236 Abs1; |
RS 1 | Selbst ein Abgehen des GH von seiner bisherigen Rsp durch einen VS führt nicht dazu, daß sämtliche auf der bisherigen Rsp beruhenden Abgabenvorschreibungen als unbillig anzusehen wären. |
Norm | BAO §236 Abs1; |
RS 2 | Wäre die Einhebung von Abgaben stets schon dann unbillig, wenn ihre Vorschreibung nicht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen stünde, würde ein Abgabennachsichtsverfahren ein Rechtsmittelverfahren ersetzen bzw den Effekt der "Nachholung" eines versäumten RM haben, was aber nicht Sinn und Zweck dieses Rechtsinstitutes ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1989:1985130201.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
ZAAAF-61993