VwGH 11.06.1986, 85/13/0191
VwGH 11.06.1986, 85/13/0191
Rechtssatz
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Norm | AbgEO §16 Z6; |
RS 1 | Die "Kosten der Vollstreckung", die mit den vom Abgabenschuldner (Vollstreckungsschuldner) zu tragenden Kosten des Abgabenvollstreckungsverfahrens übereinstimmen, setzen sich aus den Gebühren (Pfändungsgebühren und Versteigerungsgebühren) einerseits und dem Barauslagenersatz andererseits zusammen. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985130191.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
UAAAF-61986