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VwGH 12.11.1986, 85/13/0183

VwGH 12.11.1986, 85/13/0183

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Hat der Masseverwalter zugestimmt, daß der Gemeinschuldner den Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz stellt, und fehlt darüber der Nachweis, so liegt ein verbesserungsfähiges Formgebrechen vor (Hinweis E , 801/71).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130183.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
QAAAF-61983