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VwGH 19.03.1986, 85/13/0181

VwGH 19.03.1986, 85/13/0181

Rechtssatz


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Norm
VwGG §46 Abs1;
RS 1
Ist die Kanzleileiterin eines Parteienvertreters mit der Entgegennahme der Post und der Führung des Fristenvormerkes beauftragt und nimmt der Parteienvertreter seine Überwachungspflicht betreffend dieser Tätigkeit in keiner wie immer gearteten Weise wahr, so ist darin ein grober Verstoß gegen die ihm obliegenden Pflichten zu erblicken, von dem nicht gesagt werden kann, es handle sich nur um ein Versehen geringeren Grades.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130181.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
GAAAF-61982