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VwGH 03.12.1986, 85/13/0162

VwGH 03.12.1986, 85/13/0162

Rechtssatz


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Norm
BAO §307 Abs1;
RS 1
Auch wenn § 307 Abs1 BAO die Verbindung des Wiederaufnahmsbescheides mit dem neuen Sachbescheid anordnet, ist jeder dieser beiden Bescheide für sich einer Berufung zugänglich, wie auch jeder dieser Bescheide für sich der Rechtskraft teilhaftig werden kann.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130162.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
XAAAF-61972