VwGH 05.11.1986, 85/13/0082
VwGH 05.11.1986, 85/13/0082
Rechtssatz
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Norm | EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita; |
RS 1 | Als Schriftsteller gilt grundsätzlich derjenige, der eigene Gedanken in Schriftform vor die Öffentlichkeit bringt, dabei ist es nicht erforderlich, daß das Geschriebene einen wissenschaftlichen oder kulturellen Wert aufweist oder sich durch vollendete Darstellungsweise auszeichnet. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985130082.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
LAAAF-61937