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VwGH 18.12.1985, 85/13/0072

VwGH 18.12.1985, 85/13/0072

Rechtssätze


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Norm
VwGG §63 Abs1;
RS 1
Die Bindungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des VwGH besteht - im Falle einer neuerlichen Beschwerde in derselben Rechtssache auch für den Gerichtshof selbst - unabhängig davon, ob das Erkenntnis als rechtsrichtig anzusehen ist oder nicht.
Norm
BAO §210;
RS 2
Angaben über die Fälligkeit der festgesetzten Abgaben in einem Abgabenbescheid müssen klar und unmißverständlich sein. Erläuterungen auf der Rückseite des Bescheides, die nicht einmal als Bescheidbegründung anzusehen sind, können einen mangelhaft formulierten Bescheidspruch jedenfalls nicht sanieren.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985130072.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
NAAAF-61932