VwGH 13.11.1985, 85/13/0058
VwGH 13.11.1985, 85/13/0058
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Abgabenschulden sind dann Masseforderungen, wenn der die Abgabepflicht auslösende Sachverhalt während des Konkursverfahrens verwirklicht wird. Das bedeutet, daß Abgabenschulden nur insoweit Masserforderungen darstellen können, als die Abgabeschuld erst nach Konkurseröffnung entstanden ist (§ 4 BAO). |
Normen | BAO §217; KO §46; |
RS 2 | Wird eine Abgabenschuld als Konkursforderung erst nach Konkurseröffnung fällig, so tritt bei Nichtentrichtung keine Pflicht zur Entrichtung eines Säumniszuschlges ein (Hinweis E , 1168/78; E , 84/15/0009). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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Sammlungsnummer | VwSlg 6045 F/1985 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985130058.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
SAAAF-61926