VwGH 04.06.1986, 85/13/0050
VwGH 04.06.1986, 85/13/0050
Rechtssätze
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Norm | BAO §303 Abs1 lita; |
RS 1 | Der im § 303 Abs 1 lit a BAO angeführte Tatbestand "sonstwie erschlichen" setzt nicht die Strafbarkeit des Verhaltens voraus. Der Tatbestand des Erschleichens kann aber nur von der Partei oder einem Dritten, nicht aber von dem Behördenorgan verwirklicht werden. |
Normen | BAO §166; KWG 1979 §23; |
RS 2 | Nach der ständigen in Abgabensachen ergangenen Rechtsprechung des VwGH wird die Verwertbarkeit eines Beweismittels auch dadurch nicht ausgeschlossen, daß es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985130050.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-61922