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VwGH 04.06.1986, 85/13/0050

VwGH 04.06.1986, 85/13/0050

Rechtssätze


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Norm
BAO §303 Abs1 lita;
RS 1
Der im § 303 Abs 1 lit a BAO angeführte Tatbestand "sonstwie erschlichen" setzt nicht die Strafbarkeit des Verhaltens voraus. Der Tatbestand des Erschleichens kann aber nur von der Partei oder einem Dritten, nicht aber von dem Behördenorgan verwirklicht werden.
Normen
BAO §166;
KWG 1979 §23;
RS 2
Nach der ständigen in Abgabensachen ergangenen Rechtsprechung des VwGH wird die Verwertbarkeit eines Beweismittels auch dadurch nicht ausgeschlossen, daß es durch eine Rechtsverletzung in den Besitz der Abgabenbehörde gelangte.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985130050.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-61922