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VwGH 21.01.1987, 85/13/0037

VwGH 21.01.1987, 85/13/0037

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Ausführungen zur Frage, ob die Tätigkeit eines Zivilingenieurs (als Nebentätigkeit ausgeübt), durch die neun Jahre keine Gewinne erzielt werden können und die schließlich ruhend gemeldet wird, als Einkunftsquelle anzusehen ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130037.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
TAAAF-61917