VwGH 21.01.1987, 85/13/0037
VwGH 21.01.1987, 85/13/0037
Rechtssatz
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Norm | |
RS 1 | Ausführungen zur Frage, ob die Tätigkeit eines Zivilingenieurs (als Nebentätigkeit ausgeübt), durch die neun Jahre keine Gewinne erzielt werden können und die schließlich ruhend gemeldet wird, als Einkunftsquelle anzusehen ist. |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1987:1985130037.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
TAAAF-61917