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VwGH 04.03.1987, 85/13/0022

VwGH 04.03.1987, 85/13/0022

Rechtssatz


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Norm
RS 1
Arbeiten, die ihrer Art nach grundsätzlich weder die Gewährung einer Schmutzzulage noch einer Erschwerniszulage iSd § 68 EStG 1972 rechtfertigen, rechtfertigen solche steuerbegünstigte Zulagen auch dann nicht, wenn sie vorübergehend, infolge äußerer, durch die betreffende Arbeit selbst in keiner Weise bedingte Einflüsse unter unangenehmeren Verhältnissen ausgeübt werden müssen als dies normalerweise im überwiegenden Ausmaß der Fall ist.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1987:1985130022.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
ZAAAF-61915