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VwGH 23.04.1986, 85/11/0266

VwGH 23.04.1986, 85/11/0266

Rechtssätze


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Normen
IESG §1 Abs2;
IESG §3 Abs1;
RS 1
Ob ein Anspruch auf eine Sonderzahlung besteht und wann er im Sinne des § 3 Abs 1 IESG "entsteht", hängt von der Beurteilung verschiedener Tat- und Rechtsfragen ab. Wendet sich die Partei in der Berufung nicht gegen die Annahme des bekämpften Bescheides, es sei eine Sonderzahlung erst nach einem bestimmten Zeitpunkt entstanden, so darf die Berufungsbehörde mängelfrei davon ausgehen, dass die hiefür maßgeblichen Tatumstände so beschaffen sind, dass der Anspruch auf die Sonderzahlung in der Tat erst nach dem bestimmten Zeitpunkt entstanden ist.
Normen
IESG §1 Abs2;
IESG §3 Abs1;
RS 2
Ausführungen zum Fristbeginn nach § 3 Abs 1 IESG bei Abweisung eines Konkursantrages (Hinweis E , 82/11/0060, VwSlg 11064 A/1983).
Normen
IESG §1 Abs2;
IESG §3 Abs1;
RS 3
Die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld knüpft an bestehende und nicht an fiktive gesicherte Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 IESG an.
Normen
AngG §16;
IESG §1 Abs2;
IESG §3 Abs1;
RS 4
Ob ein Anspruch auf eine "Periodische Remuneration" oder eine andere "besondere Entlohnung" im Sinne des § 16 AngG besteht, wann dieser Anspruch entsteht und fällig wird, kann nicht aus § 16 AngG abgeleitet werden, sondern wird von dieser Bestimmung vorausgesetzt.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 3090/80 E RS 3

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110266.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
PAAAF-61898