VwGH 23.04.1986, 85/11/0266
VwGH 23.04.1986, 85/11/0266
Rechtssätze
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Normen | |
RS 1 | Ob ein Anspruch auf eine Sonderzahlung besteht und wann er im Sinne des § 3 Abs 1 IESG "entsteht", hängt von der Beurteilung verschiedener Tat- und Rechtsfragen ab. Wendet sich die Partei in der Berufung nicht gegen die Annahme des bekämpften Bescheides, es sei eine Sonderzahlung erst nach einem bestimmten Zeitpunkt entstanden, so darf die Berufungsbehörde mängelfrei davon ausgehen, dass die hiefür maßgeblichen Tatumstände so beschaffen sind, dass der Anspruch auf die Sonderzahlung in der Tat erst nach dem bestimmten Zeitpunkt entstanden ist. |
Normen | |
RS 2 | Ausführungen zum Fristbeginn nach § 3 Abs 1 IESG bei Abweisung eines Konkursantrages (Hinweis E , 82/11/0060, VwSlg 11064 A/1983). |
Normen | |
RS 3 | Die Zuerkennung von Insolvenz-Ausfallgeld knüpft an bestehende und nicht an fiktive gesicherte Ansprüche im Sinne des § 1 Abs 2 IESG an. |
Normen | |
RS 4 | |
Hinweis auf Stammrechtssatz | GRS wie 3090/80 E RS 3 |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985110266.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
PAAAF-61898