VwGH 25.06.1986, 85/11/0245
VwGH 25.06.1986, 85/11/0245
Rechtssatz
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Normen | |
RS 1 | Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen 1. Zustellversuch und die Aufforderung gem § 21 Abs 2 ZustellG Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll. War er somit an diesem Tage nicht iSd § 17 Abs 3 ZustellG von der Abgabestele abwesend, so hat die Hinterlegung nach einem 2ten erfolglosen Zustellversuch jedenfalls als rechtswirksame Zustellung zu gelten (auch wenn der Empfänger an diesem Tag abwesend ist). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985110245.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
FAAAF-61897