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VwGH 25.06.1986, 85/11/0245

VwGH 25.06.1986, 85/11/0245

Rechtssatz


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Normen
ZustG §17 Abs3;
ZustG §21 Abs2;
RS 1
Bei einer Zustellung zu eigenen Handen kann der Empfänger bereits durch die Verständigung vom erfolglosen 1. Zustellversuch und die Aufforderung gem § 21 Abs 2 ZustellG Kenntnis davon erlangen, dass ihm ein behördliches Schriftstück zugestellt werden soll. War er somit an diesem Tage nicht iSd § 17 Abs 3 ZustellG von der Abgabestele abwesend, so hat die Hinterlegung nach einem 2ten erfolglosen Zustellversuch jedenfalls als rechtswirksame Zustellung zu gelten (auch wenn der Empfänger an diesem Tag abwesend ist).

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985110245.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
FAAAF-61897