VwGH 29.10.1986, 85/11/0073
VwGH 29.10.1986, 85/11/0073
Rechtssatz
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen | |
RS 1 | Der gem § 34 Abs 4 KFG vom zuständigen Bundesminister ermächtigte Landeshauptmann erläßt einen Bescheid, der "die Versagung einer Ausnahmegenehmigung" ausspricht, unzuständigerweise, wenn er ihn nicht mit einem unmißverständlichen Hinweis auf die Ermächtigung durch den Bundesminister versieht. Der durch Berufung angerufene BM für öff Wirtschaft und Verkehr hat allein diese Unzuständigkeit wahrzunehmen und den Bescheid des LH wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben (Hinweis E , 1588/67, VwSlg 7441 A/1968 und E , 84/11/0180). |
Entscheidungstext
Kein Text vorhanden
Zusatzinformationen
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer | VwSlg 12284 A/1986 |
ECLI | ECLI:AT:VWGH:1986:1985110073.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
XAAAF-61891