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VwGH 16.12.1985, 85/10/0129

VwGH 16.12.1985, 85/10/0129

Rechtssätze


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Normen
RS 1
Wird eine Berufung durch eine "Firma" eingebracht, so ist - wenn sich Anhaltspunkte für das dahinterstehende Rechtssubjekt ergeben -

vorerst zu prüfen, wer tatsächlich als Rechtsmittelwerber einschreitet (Hinweis E VS , 81/11/0119), bevor die Berufung im Sinn der Vorjudikatur (E , 3252/78 und E , 870/70, VwSlg 7902 A/1970) als unzulässig zurückgewiesen werden darf.
Normen
AVG §9;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;
VwRallg;
RS 2
Inhaber einer Polizeierlaubnis im Sinne der Verwaltungsrechtslehre (hier: Baubewilligung) kann nur sein, wer die Fähigkeit besitzt, Träger von Rechten (und Pflichten) zu sein, also nur eine physische oder eine juristische Person.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0870/70 E VwSlg 7902 A/1970 RS 2
Normen
BauRallg;
HGB §17;
RS 3
Die Erwirkung einer Baubewilligung kann nicht als "Geschäft", das der Kaufmann im "Handel" betreibt (arg: § 17 HGB), angesehen werden.
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0870/70 E VwSlg 7902 A/1970 RS 3
Normen
RS 4
Die Frage, ob eine vom Geschäftsführer einer GmbH unter Verwendung von Briefpapier und Briefumschlag der Gesellschaft und unter Beifügung der Firmenstampiglie in der WIR-Norm erhobene Berufung gegen ein ihn selbst betreffendes Straferkenntnis ihm selbst oder der Gesellschaft zuzurechnen ist, kann auf Grund dieser Kriterien allein nicht beantwortet werden. Die Behörde hat die sohin bestehenden Zweifel über die Zurechnung dieser Prozesshandlung zwar nicht im Wege eines Auftrages zur Behebung von Formgebrechen gem § 13 Abs 3 AVG auszuräumen, wohl aber iSd § 37 AVG sich Klarheit darüber zu verschaffen, wer Rechtsmittelwerber ist. Hiebei handelt es sich nicht um die Nachholung einer befristeten Prozesshandlung, sondern um die Klärung des Inhaltes einer zwar rechtzeitigen, aber undeutlichen Prozesshandlung (Hinweis ; VfSlg 3517 und E 854/68, VwSlg 7636 A/1969).
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 81/11/0119 E VS VwSlg 11625 A/1984 RS 6

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


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Sammlungsnummer
VwSlg 11971 A/1985
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985100129.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
OAAAF-61881