Suchen Hilfe
VwGH 30.01.1986, 85/08/0120

VwGH 30.01.1986, 85/08/0120

Rechtssätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Normen
RS 1
Die Notifikation der Bevollmächtigung nach § 35 Abs 3 zweiter Satz ASVG ist kein Gültigkeitserfordernis einer abgegebenen Meldung. Inhalt und Umfang der Vollmacht richten sich nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes, also u.a. auch nach § 1029 ABGB.
Norm
VwGG §41 Abs1;
RS 2
Ausführungen zur Frage der dem VwGH bei der Kontrolle der Beweiswürdigung gesetzten Schranken.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Sammlungsnummer
VwSlg 12011 A/1986
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1986:1985080120.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
YAAAF-61843