VwGH 30.09.1985, 85/08/0083
VwGH 30.09.1985, 85/08/0083
Rechtssatz
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Norm | AlVG 1977 §10 Abs1; |
RS 1 | Wenn ein Arbeitsloser allein im Hinblick auf die vertraglich noch nicht abgesicherte Aussicht auf Erlangung einer Beschäftigung die vom Arbeitsamt zum Zweck der beruflichen Ausbildung vorgeschriebene Nach- oder Umschulung abbricht, so nimmt er damit in Kauf, dass der Erfolg dieser Maßnahme vereitelt wird, und verwirklicht dadurch den Vereitelungstatbestand nach § 10 Abs 1 zweiter Satz zweiter All AlVG. |
Entscheidungstext
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Zusatzinformationen
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ECLI | ECLI:AT:VWGH:1985:1985080083.X01 |
Datenquelle |
Fundstelle(n):
EAAAF-61841