Suchen Hilfe
VwGH 30.09.1985, 85/08/0083

VwGH 30.09.1985, 85/08/0083

Rechtssatz


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Norm
AlVG 1977 §10 Abs1;
RS 1
Wenn ein Arbeitsloser allein im Hinblick auf die vertraglich noch nicht abgesicherte Aussicht auf Erlangung einer Beschäftigung die vom Arbeitsamt zum Zweck der beruflichen Ausbildung vorgeschriebene Nach- oder Umschulung abbricht, so nimmt er damit in Kauf, dass der Erfolg dieser Maßnahme vereitelt wird, und verwirklicht dadurch den Vereitelungstatbestand nach § 10 Abs 1 zweiter Satz zweiter All AlVG.

Entscheidungstext

Kein Text vorhanden

Zusatzinformationen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
ECLI
ECLI:AT:VWGH:1985:1985080083.X01
Datenquelle

Fundstelle(n):
EAAAF-61841